Die praxis der bedingten entlassung aus dem strafvollzug : Eine empirische Studie zur Anwendung des Art. 86 StGB in den Kantonen Bern, Freiburg, Luzern und Waadt
Documentos PDF
Abstract
Der Entscheid über die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug (Art. 86 – 89
StGB) ist ein sehr bedeutender Entscheid in der Strafrechtspflege. Auf dem
Spiel stehen sowohl die Freiheit der verurteilten Person, die durch die bedingte Entlassung eine Chance auf Wiedereingliederung erhalten soll, als auch
die Sicherheit der Allgemeinheit, die vor der Begehung weiterer Straftaten
geschützt werden muss. In Anbetracht des relativ weiten Ermessens, welches
das Gesetz den Entscheidenden einräumt, hat dieser Entscheid ebenso kritische Implikationen für die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit als zentralen
Grundsätzen rechtsstaatlichen Handelns. Obwohl eine wachsende Zahl von
Forschungsarbeiten die Wiedereingliederung von Strafgefangenen als wichtigen Beitrag zur Verminderung der Rückfallgefahr erachtet1
, hat die Praxis der
bedingten Entlassung, die gleichsam den Anfang des Übergangs in die Freiheit
markiert, bislang nur wenig wissenschaftliche Aufmerksamkeit erfahren. Gerade für die Schweiz gibt es kaum empirische Studien zu diesem Handlungsfeld; die jüngste ist mittlerweile 25 Jahre alt und bezieht sich auf die
Bestimmungen vor der StGB-Revision von 2002.
Collections
Estadísticas Google Analytics
Comments
Respuesta Comentario Repositorio Expeditio
Gracias por tomarse el tiempo para darnos su opinión.